Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 09.11.2010 - 14 U 659/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verbraucherkredit: Rechtsfolgen einer mehrere Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages erfolgten Widerrufsbelehrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen der Erteilung einer Widerrufsbelehrung Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrages
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Erteilung einer Widerrufsbelehrung Jahre nach Abschluss eines Darlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 355 Abs. 2; HWiG § 1 Abs. 1; VerbrKrG § 7 Abs. 2
Kein Angebot auf Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts durch Nachbelehrung - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Kein neues Widerrufsrecht bei nachträglicher Belehrung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Kein neues Widerrufsrecht bei nachträglicher Belehrung -
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 10 O 6191/08
- OLG Nürnberg, 09.11.2010 - 14 U 659/10
- BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 2287
- WM 2011, 114
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94
Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.11.2010 - 14 U 659/10
Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Jahresfrist dem nicht, unrichtig oder unvollständig belehrten Verbraucher hinreichend Gelegenheit gibt, zutreffende Kenntnis von seinem Widerrufsrecht zu erlangen und sich sodann über dessen Ausübung schlüssig zu werden (BGH, Urteil vom 10.5.1995, VIII ZR 264/94, Rn. 39). - OLG Dresden, 28.05.2009 - 8 U 1530/08
Auszug aus OLG Nürnberg, 09.11.2010 - 14 U 659/10
Im Hinblick auf das vom Beklagtenvertreter in seiner Stellungnahme zum Hinweis des Senats vom 30.6.2010 zitierte Urteil des Oberlandesgericht Dresden vom 28.5.2009 (8 U 1530/08) sieht sich der Senat an einer Zurückweisung der Berufung im Wege eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO gehindert.
- BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12
Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …
Erteile die Klägerin folglich eine Widerrufserklärung, ohne entsprechende Klarstellungen vorzunehmen, müsse sie sich hieran festhalten lassen (so auch Lindner, EWiR 2011, 43, 44; Maier, VuR 2012, 142 f.). - BGH, 06.12.2011 - XI ZR 401/10
Darlehensvertrag zur Finanzierung einer mittelbaren Beteiligung an einem …
Im Schrifttum wird teilweise angenommen, für die nachträgliche Belehrung könne insoweit nichts anderes gelten als für die Erstbelehrung (Maier, VuR 2011, 225, 226; im Ergebnis ebenso Lindner, EWiR 2011, 43, 44; differenzierend hingegen Ebnet, NJW 2011, 1029, 1031).In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind mit dem hier streitgegenständlichen Anschreiben nebst Widerrufsbelehrung übereinstimmende nachträgliche Belehrungen der Beklagten zum Teil als Angebote auf Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts angesehen worden (OLG Dresden…, Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 U 1530/08, juris Rn. 27 f.), zum Teil ist eine solche Auslegung abgelehnt worden (OLG Nürnberg, WM 2011, 114 ff.).
d) Soweit im Schrifttum (Lindner, EWiR 2011, 43, 44) in Bezug auf die - den Gegenstand des parallel gelagerten Revisionsverfahrens XI ZR 442/10 bildende - Entscheidung des OLG Nürnberg, WM 2011, 114, die Ansicht vertreten worden ist, der Bundesgerichtshof werde eine vorsorglich erteilte Widerrufsbelehrung ohne bestehendes Widerrufsrecht "schwerlich sanktionslos" lassen, ist der Hinweis veranlasst, dass eine wie hier dem Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs. 2, § 360 Abs. 1 BGB nicht genügende nachträgliche Widerrufsbelehrung schon deshalb nicht sanktionslos bleibt, weil sie die Widerrufsfrist eines - etwaigen - gesetzlichen Widerrufsrechts nicht im Nachhinein in Gang zu setzen vermag.
- BGH, 06.12.2011 - XI ZR 442/10
Nachträgliche Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2011, 114 ff. veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.Im Schrifttum wird teilweise angenommen, für die nachträgliche Belehrung könne insoweit nichts anderes gelten als für die Erstbelehrung (Maier, VuR 2011, 225, 226; im Ergebnis ebenso Lindner, EWiR 2011, 43, 44; differenzierend hingegen Ebnet, NJW 2011, 1029, 1031).
d) Soweit im Schrifttum (Lindner, EWiR 2011, 43, 44) in Bezug auf die Entscheidung des Berufungsgerichts die Ansicht vertreten worden ist, der Bundesgerichtshof werde eine vorsorglich erteilte Widerrufsbelehrung ohne bestehendes Widerrufsrecht "schwerlich sanktionslos" lassen, ist der Hinweis veranlasst, dass eine wie hier dem Deutlichkeitsgebot nach § 355 Abs. 2, § 360 Abs. 1 BGB nicht genügende nachträgliche Widerrufsbelehrung schon deshalb nicht sanktionslos bleibt, weil sie die Widerrufsfrist eines - etwaigen - gesetzlichen Widerrufsrechts nicht im Nachhinein in Gang zu setzen vermag.